Die meisten Handybesitzer, die sich für einen neuen Anbieter entscheiden, möchten ihre Rufnummer gerne behalten. So ersparen sie sich den Aufwand, ihren Kontakten eine neue Nummer mitzuteilen. Für all diese Nutzer gibt es eine gute Nachricht: Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes erhalten Verbraucher umfangreichere Rechte.
Bessere Regeln für die Rufnummernmitnahme
Häufig läuft ein alter Vertrag noch mehrere Monate, Mobilfunkkunden möchten aber dennoch die Leistungen eines anderen Anbieters unter ihrer bisherigen Nummer in Anspruch nehmen. Bisher schränkte der Gesetzgeber den Wunsch nach einer Portierung zeitlich ein: Erst ab 123 Tage vor dem Ende der Vertragslaufzeit mussten die beauftragten Gesellschaften dem Antrag zur Mitnahme nachkommen. Übertragen wurde die Nummer dennoch erst nach Vertragsende zum neuen Anbieter. Der Wunsch nach einer Portierung vor Vertragsende kann durch die Gesetzesänderung nun erfüllt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt können Nutzer seit Inkrafttreten der TKG-Novelle 2012 immer auf einer Rufnummernmitnahme bestehen. Von der Restlaufzeit des Alt-Vertrags wurde dieser Aspekt gelöst, das heißt der Altanbieter muss die Rufnummer zur sofortigen Mitnahme zum neuen Anbieter freigeben. Natürlich gilt, dass auch bei dieser vorzeitigen Portierung die noch folgenden Rechnungen des Altvertrags beglichen werden müssen. Dieser läuft mit einer neuen Rufnummer weiter. Einige Anbieter stellen alternativ auch eine einmalige Endabrechnung. Auch der andere Fall, dass sich Verbraucher erst nach dem Auslaufen des Vertrages zu einer Nummermitnahme entschieden, war befristet – und bleibt es auch. Spätestens 85 Tage nach Vertragsende der Auftrag auf Mitnahme der Rufnummer beim alten Anbieter eingehen, so lange bleibt die Nummer für den Kunden reserviert.
Der genaue Ablauf
Gründe für einen Vertragswechsel mit gleichzeitiger Rufnummernmitnahme gibt es genug. Sei es eine schlechte Netzverfügbarkeit oder ein zu teurer Tarif. So erhalten Smartphone-User beim Provider DeutschlandSIM verschiedene, sehr günstige Handytarife mit unterschiedlichen Flatrates für Telefonie, SMS-Versand und Datennutzung. Auch ein Tarif mit Kosten-Stopp ist vorhanden. So können die Kunden einen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Tarif wählen. Die Portierung ihrer bisherigen Rufnummer können Neukunden leicht beantragen. Für die sofortige Mitnahme genügt es, den bisherigen Anbieter zu informieren. Soll die Mitnahme erst nach Vertragsende erfolgen, ist eine Kündigungsbestätigung erforderlich. Im Online-Bestellvorgang unter www.deutschlandsim.de kann der Portierungswunsch direkt eingegeben werden. Anschließend kümmert sich DeutschlandSIM um die weitere Bearbeitung. Der Kunde muss nur sicherstellen, dass gewisse Daten bei Alt- und Neuanbieter übereinstimmen. Eine Übersicht dazu hat etwa DeuschlandSIM für Wechselinteressenten zusammengestellt. Den Link findet ihr am Ende des Artikels. Den genauen Termin der Übertragung bestimmt allein der abgebende Anbieter. Das Gesetz schützt dabei die Verbraucher insofern, als vorgeschrieben ist, dass der Rufnummern-Inhaber nicht länger als einen Tag unerreichbar sein darf. Der bisherige Anbieter berechnet für die Freigabe der Rufnummer zwischen 25 und 30 Euro; die aufnehmenden Anbieter bieten den Service in der Regel kostenlos an.
Infos Rufnummer mitnehmen
Rufnummer mitnemen